Canis sapiens – Ursula Aigner – Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin
Gewaltfreiheit in der Hundeerziehung ist in Österreich inzwischen gesetzlich eindeutig geregelt.
Hier ein Auszug aus der „Verordnung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden“:
Grundsätze in der Hundeausbildung
§ 2. (1) Die Ausbildung des Hundes muss tierschutzkonform erfolgen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass keine Maßnahmen zur Anwendung kommen, die gemäß § 5 TSchG vom Verbot der Tierquälerei erfasst sind.
(2) Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf Wert zu legen, dass
- ein gutes Sozialverhalten der Hunde gegenüber Menschen und anderen Hunden und eine geeignete Gewöhnung an ihre Lebens- und Trainingsumgebung gefördert werden,
- die Ausbildung altersgemäß ist und den körperlichen Möglichkeiten und Lernvoraussetzungen des Hundes entspricht,
- auf rassespezifische Eigenschaften und individuelle Eigenschaften des Hundes angemessen eingegangen wird.
(3) Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf zu achten, dass sie auf den Grundlagen der lerntheoretischen Erkenntnisse aufbaut und Methoden der positiven Motivation der Vorzug vor aversiven Methoden gegeben wird.
Am 14. 3. 2014 habe ich gemeinsam mit Baghira, meiner besten Freundin, Lehrerin, Wegweiserin und Mentorin die Prüfung zur Tierschutzqualifizierten Hundetrainerin absolviert. 🙂
Mir war besonders wichtig, dass ich diesen Schritt mit ihr gehe, ich verdanke ihr alles, was ich bin.